März 2025

Begünstigte Finanzierungen - News

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Begünstigte Finanzierungen

19/03/2025

News März 2025

⠂Patent Box
⠂Filmkunst-Steuerbonus 2024
⠂Steuerbonus für Werbemaßnahmen
⠂Veneto - PR FESR 2021/2027
Förderung zur Belebung und Innovation der Fremdenverkehrsbetriebe – 3. Auflage


News März 2025

Patent Box

Die Maßnahme besteht in einer optional in Anspruch zu nehmenden begünstigten Besteuerung für Einkommen aus der Nutzung von urheberrechtlich geschützter Software, von gewerblichen Patenten, von Mustern und Modellen, die direkt oder indirekt im Rahmen der Unternehmenstätigkeit zum Einsatz kommen.

Gewährt wird ein außerordentlicher Steuerabzug in Höhe von 110 % der mit Bezug auf die genannten immateriellen Anlagegüter getätigten Ausgaben für Forschung und Entwicklung. Die entsprechende Entscheidung ist in der Steuererklärung für den ersten Steuerzeitraum, für welchen sie gelten soll, anzumelden: Sie gilt für fünf Steuerzeiträume und ist unwiderruflich und verlängerbar.

Filmkunst-Steuerbonus 2024

Steuerbonus für Unternehmen, die im Jahr 2024 vermarktete Filmwerke oder audiovisuelle Werke produziert haben. Anträge können bis zur Erschöpfung der verfügbaren Mittel gestellt werden. Die förderfähigen Ausgaben müssen sich auf die Entwicklung des Werks oder auf seine Bewerbung beziehen. Für die Maßnahme bereitgestellte Geldmittel: 181 Millionen Euro.

Steuerbonus für Werbemaßnahmen

Die Maßnahme richtet sich an Unternehmen, die Investitionen in Werbekampagnen in der Tagespresse beziehungsweise in der periodischen Presse – auch online – tätigen. Die Förderung besteht in einem Steuerguthaben in Höhe von 75 % der Zunahme der Investitionsausgaben gegenüber den gleichartigen Ausgaben des Vorjahres.

Die Meldung für die Inanspruchnahme des Steuerbonus hat vom 1. bis zum 31. März 2025 zu erfolgen.

Veneto - PR FESR 2021/2027
Förderung zur Belebung und Innovation der Fremdenverkehrsbetriebe – 3. Auflage

Bis zum 15. Mai 2025 läuft die Maßnahme über 14 Millionen Euro (6 Millionen Euro davon den im staatlichem Programm für abgelegene Gebiete festgelegten Gemeinden vorbehalten). Die Maßnahme zielt darauf ab, Investitionen im touristischen Beherbergungswesen anzukurbeln und zu unterstützen, die der Belebung und der Innovation der Unternehmen und folglich der Aufwertung der Fremdenverkehrs in der Region dienlich sind. Es werden Verlustbeiträge zwischen 10 % und 50 % gewährt für Initiativen zur Reduzierung der Umweltauswirkungen und des Ressourcenverbrauchs, zur Verbesserung der Zugänglichkeit der Einrichtungen und zur Diversifizierung des touristischen Angebots.