Dezember 2024

Begünstigte Finanzierungen - News

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Begünstigte Finanzierungen

11/12/2024

News Dezember 2024

⠂ISMEA – Fonds für die Innovation in der Landwirtschaft
⠂Entwurf des Haushaltsgesetzes 2025 – Massnahmen zur Unterstützung der Entwicklung im Fremdenverkehrsbereich
⠂Trentino-Südtirol – Provinz Bozen – Investitionsbeiträge an Kleinunternehmen – 2025
⠂Förderung der Eigenstromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen durch KMU


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News Dezember 2024

ISMEA – Fonds für die Innovation in der Landwirtschaft

Bis zum 13. Dezember 2024 können die Anträge betreffend den ISMEA-Fonds für die Innovation in der Landwirtschaft zur Vorab-Prüfung hochgeladen werden. Über diesen Fonds werden den seit mindestens 2 Jahren tätigen KMU in den Bereichen Landwirtschaft, Fischerei und Agromechanik Verlustbeiträge in Höhe von bis zu 95 % für Innovationsprojekte zur Steigerung der Produktivität gewährt, deren Investitionssumme bis zu € 500.000 beträgt.

Klicktermin für die Zuteilung der für 2024 bereitgestellten 100 Millionen Euro ist am 18. Dezember um 12.00 Uhr.

Entwurf des Haushaltsgesetzes 2025 – Massnahmen zur Unterstützung der Entwicklung im Fremdenverkehrsbereich

Der Haushaltsgesetzentwurf 2025, der derzeit im Parlament geprüft wird, sieht in Art. 79 die künftige Einführung einer Förderung zur Unterstützung der Entwicklung des touristischen Angebots in Italien vor. Für das kommende Jahr sollen insgesamt 110 Millionen Euro bereitgestellt werden.

Im Besonderen zielt die Maßnahme auf den Abbau saisonaler Schwankungen der Touristenströme, die Digitalisierung des touristischen Ökosystems, die Unterstützung der touristischen Produktionsketten, Investitionen zur Einhaltung der ESG-Grundsätze und zur Förderung eines nachhaltigen Fremdenverkehrs ab. Erreicht werden soll dies durch Anreize für private Investitionen und damit zusammenhängende Vorhaben.

Die Umsetzungsverordnung mit den näheren Bestimmungen soll innerhalb von 60 Tagen ab Inkrafttreten des neuen Haushaltsgesetzes erlassen werden.

Trentino-Südtirol – Provinz Bozen – Investitionsbeiträge an Kleinunternehmen – 2025

Bis zum 28. Februar 2025 gilt die Landesförderung für in Südtirol ansässige Kleinst- und Kleinunternehmen der Sparten Handwerk, Industrie, Handel und Dienstleistungen, die beabsichtigen, Investitionen in materielle oder immaterielle Güter zu tätigen.

Vorgesehen ist ein Verlustbeitrag in Höhe von 20 % der förderfähigen Ausgaben. Die Dotierung beträgt 3 Millionen Euro.

Förderung der Eigenstromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen durch KMU

Im Rahmen des nationalen Plans für Wiederaufbau und Resilienz (Piano Nazionale di Ripresa e Resilienza – PNRR) „M7 Investimento 16“ steht die Verabschiedung des MIMIT-Dekrets bevor, welches die Gewährung von Verlustbeiträgen in Höhe von bis zu 40 % an KMU aller Wirtschaftssparten vorsieht, die mindestens einen Jahresabschluss hinterlegt haben, wenn diese die Verwirklichung von auf einer Energiediagnose beruhenden Programmen im Wert zwischen € 30.000 und € 1.000.000 zur Eigenstromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen mittels Photovoltaikanlagen oder Mini-Windkraftwerken beabsichtigen.

Die Vergabe der bereitgestellten Mittel in Höhe von € 320.000.000 wird nach entsprechender Bewertung der Anträge auf der Grundlage einer Rangliste erfolgen.