Unsere Berichterstattung
Für uns ist Nachhaltigkeit nicht nur ein Ziel, sondern eine konkrete und messbare Verpflichtung. Anhand spezifischer Daten und Metriken können Sie nachvollziehen, was wir tun, um unsere negativen Umweltauswirkungen zu verringern, das Wohlergehen unserer Gemeinschaft zu verbessern und ein ethisches sowie verantwortungsvolles Management für eine nachhaltigere Gemeinschaft im Nordosten zu gewährleisten.
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Green Bond Framework
In italienischer Sprache verfügbar
Dichiarazione non finanziaria 2023
Dichiarazione non finanziaria 2022
Dichiarazione non finanziaria 2021
Dichiarazione non finanziaria 2020
Dichiarazione non finanziaria 2019
Dichiarazione non finanziaria 2018
Bilancio dell'esercizio 2017 e Dichiarazione non finanziaria 2017
Unter Nachhaltigkeitsrisiko, auch ESG-Risiko genannt (von Environmental – Umwelt, Social – Soziales, Governance – Unternehmensführung), versteht man das Risiko einer schlechten Performance oder widriger Ereignisse, die auf einen der drei nachstehend beispielhaft aufgeführten Faktoren zurückzuführen sind:
- Ein „E“-Risiko, also ein Umweltrisiko, kann sich aus Prozessen oder aus Störungen derselben ergeben, wenn diese Umweltschäden verursachen (z. B. Ölverschmutzung durch eine Mineralölgesellschaft);
- ein „S“-Risiko, also ein soziales Risiko, kann sich aus der negativen Auswirkung der Geschäftstätigkeit auf das gesellschaftliche Leben auf lokaler oder auf globaler Ebene ergeben (z. B. Waffen- oder Zigarettenproduktion);
- ein „G“-Risiko, also ein Unternehmensführungsrisiko, kann sich aus der Unfähigkeit des Führungsteams ergeben, die Geschäftstätigkeit auf profitable Weise zu betreiben, oder etwa aus Fällen von Unternehmensbetrug durch die Geschäftsleitung.
Die Bank erstellt Modellportfolios aus OGAW-Anteilen und kombiniert diese mit den Anlageprofilen/Anlagehorizonten der Kunden, wobei die zu empfehlenden OGAW-Anteile anhand von Algorithmen zur Optimierung sowie zur Bestimmung einer sogenannten „Effizienzgrenze“, also der besten Anlageklassen-Kombination im Sinne eines möglichst geringen historischen Risikos bei einem gleichzeitig möglichst hohen geschätzten Ertrag (sog. effiziente Produkte), ausgewählt werden. Für jede Anlageklasse wählt die Bank die auf der Grundlage der verfügbaren Informationen als hinsichtlich des jeweiligen Risiko-/Renditeprofils und der jeweiligen Wertentwicklung am effizientesten erachteten OGAW-Anteile aus, um aus diesen die Anlageprofile zusammenzustellen, wobei sie auch individuelle Strategien und entsprechende Anlageempfehlungen ausarbeitet.
Unter den verschiedenen Risiko- und Finanzindikatoren, auf welche sich die Bank im Zuge der wie oben beschriebenen Auswahl der OGAW-Anteile stützt, berücksichtigt die Bank auch einen „Nachhaltigkeitsrisiko“-Indikator, der ihr von international führenden externen Anbietern eigens bereitgestellt wird. Bei gleicher Effizienz wählt die Bank jene OGAW-Anteile aus, die geringere Nachhaltigkeitsrisiken aufweisen, wobei sie die empfohlenen Modellportfolios so zusammenstellt, dass eine angemessene Diversifizierung möglich ist und sichergestellt wird, dass das mittlere Nachhaltigkeitsrisiko entsprechend den von den oben genannten externen Anbietern bereitgestellten Risikoindikatoren gering ausfällt.
• Veröffentlichungsdatum: 08/03/2021
• Datum der letzten Aktualisierung: 21/04/2026
Die ESG-Dimension stellt einen wesentlichen Baustein der Vergütungs- und Anreizpolitik der Volksbank dar.
Im Einklang mit ihrer Unternehmensstrategie sowie mit dem Ziel, ein verantwortungsbewusstes und mittel- bis langfristig nachhaltiges Wachstum zu fördern, bezieht die Bank Nachhaltigkeitsziele in ihre Vergütungs- und Anreizpolitik ein.
Im Besonderen ist die Vergütungs- und Anreizpolitik so gestaltet, dass
• die Anreize an den strategischen Zielen und am Risikoprofil der Bank ausgerichtet sind, wobei – sofern zutreffend – ökologische, soziale und auf die Unternehmensführung bezogene Faktoren mit einfließen (ESG-Ziele);
• Anreize vermieden werden, die Verhaltensweisen nach sich ziehen könnten, die nicht mit den langfristigen Interessen der Bank, dem Schutz der Kunden und einem umsichtigen Umgang mit Risiken (einschließlich Nachhaltigkeitsrisiken) vereinbar sind;
• Maßregeln zur Steuerung, Überwachung und regelmäßigen Überarbeitung der Vergütungspolitik vorgesehen werden, auch durch die Einbeziehung der Unternehmensorgane und der Kontrollstellen.
Weitere Einzelheiten sind in dem jährlich verabschiedeten Bericht zur Vergütungs- und Anreizpolitik ‘Relazione in merito alle Politiche di Remunerazione e Incentivazione’ zu finden, der auf der Internetseite der Bank im Abschnitt Corporate Governance zur Verfügung steht (Link).
• Veröffentlichungsdatum: 21/04/2026
• Datum der letzten Aktualisierung: 21/04/2026
1. Vorbemerkung
Die Verordnung (EU) 2019/2088 (SFDR) schreibt den Finanzberatern vor, in Anbetracht ihrer Größe, der Art und des Umfangs ihrer Tätigkeiten und der Arten der von ihnen zugänglich gemachten Finanzprodukte auf ihrer Internetseite Informationen über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen (Principal Adverse Impacts – PAI) auf die Nachhaltigkeitsfaktoren in der Anlageberatung zu veröffentlichen.
2. Erklärung betreffend die fehlende Berücksichtigung der PAI in der Beratung
Im Rahmen der von der Volksbank geleisteten Anlageberatung finden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen (PAI) auf die Nachhaltigkeitsfaktoren derzeit keine Berücksichtigung.
3. Begründung der Entscheidung
Die Entscheidung, im Rahmen der Anlageberatung die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen (PAI) auf die Nachhaltigkeitsfaktoren nicht zu berücksichtigen, wurde auf der Grundlage einer Analyse zur Überprüfung, ob die Einbeziehung der PAI über den gesamten Beratungsprozess hinweg wirksam, einheitlich und nachvollziehbar implementiert werden kann, getroffen.
Aus dieser Analyse haben sich die nachfolgend zusammengefassten Umstände ergeben, die die Bank zum derzeitigen Stand an der Berücksichtigung der PAI nach den oben angeführten Vorgaben hindern:
- Abdeckung, Granularität und Vergleichbarkeit der Daten: Für einen Teil der das Anlageuniversum bildenden Finanzprodukte sind die verfügbaren PAI-Informationen uneinheitlich hinsichtlich der Abdeckung und der Detailtiefe, wobei sie auch Unterschiede aufweisen, was die den Informationsquellen zugrunde liegenden Methodiken anbelangt. Folglich besteht ein erhöhtes Risiko uneinheitlicher oder inkonsistenter Bewertungen von Finanzprodukten;
- Strukturelle Einbindung in den Beratungsprozess: Die Berücksichtigung der PAI darf sich nicht auf eine reine Informationsfunktion beschränken, sondern setzt klare und eindeutige operative Standards voraus, die auf einheitliche Weise in die Beratungsabläufe und in die Dokumentation zur Untermauerung der persönlichen Empfehlungen eingebaut werden.
- Organisatorische Maßregeln, Kontrollen und Nachvollziehbarkeit: Die Einbeziehung der PAI setzt das Vorhandensein einer stabilen Data-Governance-Struktur voraus, die geeignet ist, die tatsächliche Berücksichtigung der PAI auf objektive Weise zu belegen.
4. Derzeit geltende Maßregeln in Sachen Nachhaltigkeit
Vorbehaltlich der vorstehenden Ausführungen lässt die Volksbank ESG-Aspekte in ihr Beratungsmodell einfließen, indem (i) das Nachhaltigkeitsrisiko bei der Auswahl und der Bewertung der Finanzprodukte berücksichtigt wird; (ii) von den Anbietern und Herstellern bereitgestellte ESG-Informationen genutzt werden, auch was – sofern zutreffend – die Einordnung der Produkte gemäß Art. 6, 8 und 9 SFDR anbelangt.
5. Zukünftige Entwicklungen
Die Volksbank hat einen Prozess zur Prüfung einer möglichen Berücksichtigung der PAI in der Anlageberatung eingeleitet. In diesem Zusammenhang
- verfolgt sie fortlaufend die Entwicklung der diesbezüglichen Bereitschaft und der Qualität der Datenanbieter;
- verfolgt sie die Festlegung operativer Standards zur Berücksichtigung der PAI im Prozess der Auswahl und der Beobachtung der im Rahmen der Beratung angebotenen Finanzprodukte;
- beurteilt sie in regelmäßigen Zeitabständen die im Marktumfeld auftretenden organisatorischen Entwicklungen, die der Berücksichtigung der PAI im Beratungsmodell dienlich sind.
• Veröffentlichungsdatum: 21/04/2026
• Datum der letzten Aktualisierung: 21/04/2026