Volksbank: Der Verwaltungsrat beschließt die Einberufung der Hauptversammlung 2026

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Volksbank: Der Verwaltungsrat beschließt die Einberufung der Hauptversammlung 2026

Pressemitteilung

Veröffentlicht am 27/02/2026

Volksbank gibt bekannt, dass der Verwaltungsrat mit heutigem Beschluss die ordentliche Hauptversammlung 2026 in einziger Einberufung für den 15. April 2026 um 17:00 Uhr im Kurhaus in Meran einberufen hat, um Folgendes zu beschließen
Volksbank: Der Verwaltungsrat beschließt die Einberufung der Hauptversammlung 2026

Tagesordnung:

  1. Bilanz 2025:
    1.1 Genehmigung der Jahresabschlussrechnung 2025.
    1.2 Gewinnverteilung 2025 und Dividendenausschüttung.
  2. Erwerb und Veräußerung eigener Aktien.
  3. Reglement über die zeitliche Verfügbarkeit und Ämterhäufung der Mitglieder des Verwaltungs- und Aufsichtsrates.
  4. Ernennung des Verwaltungsrates für das Mandat 2026–2028.
  5. Festsetzung der jährlichen Vergütung und der Sitzungsgelder für den Verwaltungsrat für das Mandat 2026–2028.
  6. Bericht über die Vergütungs- und Anreizpolitik 2026 und die im vergangenen Jahr gezahlten Vergütungen. Vergütungsplan 2026 in Umsetzung der Vergütungspolitik.
  7. Ernennung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für die Geschäftsjahre 2028–2036 und Festsetzung der Vergütung.

Alle detaillierten Informationen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten sind in den jeweiligen Berichten des Verwaltungsrates erläutert und werden innerhalb der von den geltenden Vorschriften vorgesehenen Fristen auf der Website https://www.volksbank.it und auf www.emarketstorage.com veröffentlicht.

TOP 1.1) Genehmigung der Jahresabschlussrechnung 2025

Genehmigung des Jahresabschlusses 2025 der Südtiroler Volksbank AG. Für weitere Einzelheiten wird auf die Pressemitteilung vom 6. Februar 2026 auf www.volksbank.it verwiesen.

TOP 1.2) Gewinnverteilung 2025 und Dividendenausschüttung

Den Aktionären wird eine Dividende von 1,35 Euro je Aktie vorgeschlagen. Anspruch haben Aktionäre, die am 15. April 2026 die Volksbank-Aktie halten. Auch jene Aktionäre sind eingeschlossen, die die Aktie in der Auktion vom 10. April 2026 erwerben. Wer die Aktie in derselben Auktion verkauft, hat keinen Anspruch auf die Auszahlung (Wertstellung 22. April 2026).

TOP 2) Erwerb und Veräußerung eigener Aktien.

Der Hauptversammlung wird vorgeschlagen, vorbehaltlich der Genehmigung der Aufsichtsbehörde, 5,25 Mio. Euro dem Fonds für den Erwerb eigener Aktien zuzuweisen, damit die beauftragte unabhängige Drittgesellschaft die Liquidität der Aktie vom 1. Oktober 2026 bis 30. April 2027 über Käufe auf der Plattform Vorvel unterstützt.

TOP 3) Reglement über die zeitliche Verfügbarkeit und Ämterhäufung der Mitglieder des Verwaltungs- und Aufsichtsrates.
Der Hauptversammlung wird ein Reglement zur Genehmigung vorgelegt, das die Bestimmungen über die zeitliche Verfügbarkeit und die Ämterhäufung für Mitglieder des Verwaltungs- und Aufsichtsrates in einem einheitlichen Dokument zusammenfasst. Bisher waren diese Regelungen in zwei separaten Reglements enthalten.

TOP 4) und 5) Ernennung des Verwaltungsrates für das Mandat 2026–2028. Festsetzung der jährlichen Vergütung und der Sitzungsgelder für den Verwaltungsrat für das Mandat 2026–2028.

Der aktuelle Verwaltungsrat wird sein Mandat mit der Genehmigung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2025 beenden. Daher wird der Hauptversammlung 2026 die Ernennung eines neuen Verwaltungsrates vorgeschlagen. Die Ernennung des neuen Verwaltungsrates erfolgt gemäß Artikel 20 und 21 der Satzung und in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften auf der Grundlage von Listen, die von den berechtigten Personen eingereicht werden. Besagte Personen vertreten allein oder zusammen mindestens 1% des durch stimmberechtigte Aktien vertretenen Gesellschaftskapitals in der ordentlichen Hauptversammlung.
Zur Erleichterung der Auswahl der Kandidaten werden die Aktionäre gebeten, das auf der Website https://www.volksbank.it/de/corporate-governance/gesellschaftsdokumente veröffentlichte Dokument zu beachten, das die optimale qualitative und quantitative Zusammensetzung des Verwaltungsrates darstellt, unter Berücksichtigung der betrieblichen Merkmale und der Größe der Bank. Zudem wird auf der Website https://www.volksbank.it der „Leitfaden“ für Kandidaten und Antragsteller zur Einreichung der Liste verfügbar. Die jährliche Vergütung und die Sitzungsgelder des Verwaltungsrates für das gesamte Mandat werden ebenfalls der Hauptversammlung vorgelegt.

TOP 6) Bericht über die Vergütungs- und Anreizpolitik 2026 und die im vergangenen Jahr gezahlten Vergütungen. Vergütungsplan 2026 in Umsetzung der Vergütungspolitik.

Der Bericht über die Vergütungs- und Anreizpolitik 2026, der die Grundsätze festlegt, die die Bank bei der Festlegung, Umsetzung und Überwachung ihrer Vergütungspraktiken, -pläne und -programme anwendet, wird der Hauptversammlung vorgelegt. Der Bericht über die Umsetzung der Vergütungspolitik im Geschäftsjahr 2025 wird der Hauptversammlung ebenfalls vorgelegt.

TOP 7) Ernennung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für die Geschäftsjahre 2028–2036 und Festsetzung der Vergütung.

Mit der Genehmigung des Jahresabschlusses 2027 endet der Auftrag zur Abschlussprüfung, den die Südtiroler Volksbank AG an KPMG S.p.A. vergeben hat. Nach aktuellem Recht kann dieser Auftrag nicht verlängert werden. Deshalb wird der Hauptversammlung vorgeschlagen eine neue Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu ernennen und dessen Vergütung anhand eines begründeten Vorschlags des Aufsichtsrates nach einem angemessenen Auswahlverfahren festzulegen. Der Vorschlag wird fristgerecht auf der Website https://www.volksbank.it veröffentlicht.

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Die Einberufung erfolgt termingerecht und gemäß den geltenden Vorschriften.

 

Kontakt:
Südtiroler Volksbank AG
Media Relations
Maria Santini
maria.santini@volksbank.it

Pressemitteilung, auf www.volksbank.it veröffentlicht; die italienische Version wird über den Verteiler von normierten Informationen “e-market SDIR” www.emarketstorage.com veröffentlicht.

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