Volksbank: Der Verwaltungsrat beschließt die Einberufung der Hauptversammlung für den 16. Oktober 2025

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Volksbank: Der Verwaltungsrat beschließt die Einberufung der Hauptversammlung für den 16. Oktober 2025

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Veröffentlicht am 05/09/2025 um 12:30 Uhr

Die Volksbank teilt mit, dass der Verwaltungsrat heute beschlossen hat, die ordentliche und außerordentliche Hauptversammlung in einziger Einberufung für den 16. Oktober 2025 im Kurhaus Meran einzuberufen, um die folgenden Punkte zu beschließen:
Volksbank: Der Verwaltungsrat beschließt die Einberufung der Hauptversammlung für den 16. Oktober 2025

Tagesordnung:

Außerordentlicher Teil:

  1. 1. Vorschlag zur Änderung der Satzung; diesbezügliche Beschlüsse.
    1.1 Einführung der Möglichkeit, einen geschäftsführenden Verwaltungsrat zu ernennen.
    1.2 Einführung der Befugnis für den Verwaltungsrat, Vollmachten für die Durchführung von Immobilientransaktionen oder dinglichen Rechten im Bereich des Immobilien- und Investitionsgüterleasings zu erteilen.
    1.3 Weitere Änderungen zur Vereinheitlichung des Wortlauts und zur Anpassung an die Marktpraxis.

Ordentlicher Teil:

  1. Vorschlag zur Änderung der Geschäftsordnung der Hauptversammlung; diesbezügliche Beschlüsse.
  2. Vorschlag zur Änderung des Reglements hinsichtlich der zeitlichen Verfügbarkeit und Ämterhäufung der Mitglieder des Verwaltungsrats; diesbezügliche Beschlüsse.
  3. Antrag auf Genehmigung der unentgeltlichen Zuteilung eigener Aktien an die Aktionäre; diesbezügliche Beschlüsse.

Alle detaillierten Informationen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten sind in den jeweiligen Berichten des Verwaltungsrats erläutert worden und werden innerhalb der von den geltenden Vorschriften vorgesehenen Fristen auf der Website https://www.volksbank.it veröffentlicht.

Im Rahmen der für den 16. Oktober 2025 einberufenen außerordentlichen Hauptversammlung wird unter Tagesordnungspunkt 1 der Vorschlag des Verwaltungsrats zur Änderung der Satzung vorgestellt. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf den folgenden Themen:

TOP 1.1: Einführung der Möglichkeit, einen geschäftsführenden Verwaltungsrat zu ernennen.
Mit den Änderungen hat der Verwaltungsrat die Möglichkeit, einen geschäftsführenden Verwaltungsrat zu ernennen, und so ein besseres Gleichgewicht zwischen Verwaltungsrat und Management zu gewährleisten und die Governance der Bank im Einklang mit den gängigen Marktpraktiken zu stärken.

TOP 1.2: Einführung der Befugnis für den Verwaltungsrat, Vollmachten für die Durchführung von Immobilientransaktionen oder dinglichen Rechten im Bereich des Immobilien- und Investitionsgüterleasings zu erteilen.
Mit den Änderungen hat der Verwaltungsrat die Möglichkeit, Befugnisse für die Durchführung von Immobilientransaktionen oder dinglichen Rechten im Bereich des Immobilien- und Investitionsgüterleasings zu übertragen. Dies liegt derzeit ausschließlich in der Zuständigkeit des Verwaltungsrats.

TOP 1.3: Weitere Änderungen zur Vereinheitlichung des Wortlauts und zur Anpassung an die Marktpraxis.
Weitere Änderungen vereinheitlichen den Wortlaut des Textes und passen ihn an die Marktpraxis an. Des Weiteren werden Satzungsbestimmungen gestrichen, deren Geltungsdauer abgelaufen und nicht mehr anwendbar sind.

Im ordentlichen Teil wird der Hauptversammlung der Vorschlag des Verwaltungsrats zu folgenden Tagesordnungspunkten unterbreitet:

TOP 1: Vorschlag zur Änderung der Geschäftsordnung der Hauptversammlung.
Aufgrund der unter Punkt 1 der Tagesordnung vorgeschlagenen Änderungen der Satzung wurde eine Anpassung der aktuellen Geschäftsordnung der Hauptversammlung vorgenommen, um die Übereinstimmung mit der neuen Satzung sicherzustellen. Im Zuge einer umfassenden Überprüfung des Reglements wurden zusätzliche Anpassungen vorgenommen, um den Ablauf der Versammlung weiter zu verbessern. Der Hauptversammlung wird daher eine überarbeitete Geschäftsordnung zur Beschlussfassung vorgelegt.

TOP 2: Vorschlag zur Änderung des Reglements hinsichtlich der zeitlichen Verfügbarkeit und Ämterhäufung der Mitglieder des Verwaltungsrats.
Der Hauptversammlung wird eine Aktualisierung des Reglements vorgeschlagen, die die zeitliche Verfügbarkeit und die Ämterhäufung für die Verwaltungsräte regelt.

TOP 3: Antrag auf Genehmigung der unentgeltlichen Zuteilung eigener Aktien an die Aktionäre.
Der Hauptversammlung wird vorgeschlagen, die unentgeltliche Zuteilung von Volksbank Aktien an Aktionäre im Verhältnis von 1 Gratisaktie für je 100 gehaltene Aktien zu genehmigen. Die Zuteilung erfolgt im Rahmen des Aktienbestands der Bank fünf Werktage vor Zuteilung der Aktien. Die unentgeltliche Zuteilung der Aktien erfolgt, sofern die Hauptversammlung dies genehmigt, im Zeitraum November und Dezember 2025, vorbehaltlich eines entsprechenden Beschlusses des Verwaltungsrats.


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Die Einberufung wird innerhalb der Fristen und auf die Art und Weise veröffentlicht, die in den geltenden Vorschriften festgelegt sind.

 

Kontakt:
Südtiroler Volksbank AG
Media Relations


Maria Santini
maria.santini@volksbank.it

Price sensitive Pressemitteilung; gemäß Art. 109 Consob Verordnung 11971/1999 (Regolamento Emittenti) und Art. 114 Legislativdekret Nr. 58/1998 (Testo Unico Finanza) auf www.volksbank.it veröffentlicht; die italienische Version wird über den Verteiler von normierten Informationen “e-market SDIR” www.emarketstorage.com veröffentlicht.

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