Volksbank: Der Verwaltungsrat beschließt die Einberufung der Hauptversammlung 2025

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Volksbank: Der Verwaltungsrat beschließt die Einberufung der Hauptversammlung 2025

Pressemitteilung

Veröffentlicht am 21/03/2025

Volksbank gibt bekannt, dass der Verwaltungsrat mit heutigem Beschluss die ordentliche Hauptversammlung 2025 in einziger Einberufung für den 17. April 2025 um 17:00 Uhr im Kurhaus in Meran einberufen hat, um Folgendes zu beschließen
Volksbank: Der Verwaltungsrat beschließt die Einberufung der Hauptversammlung 2025

  1. Bilanz 2024:
    1.1 Genehmigung der Jahresabschlussrechnung 2024.
    1.2 Gewinnverteilung 2024 und Modalität der Dividendenausschüttung.
  2. Erwerb und Veräußerung eigener Aktien; diesbezügliche Beschlüsse.
  3. Festlegung der Anzahl der Mitglieder des Verwaltungsrates für das Mandat 2026-2028, gemäß Artikel 20 der Satzung.
  4. Bericht über die Vergütungs- und Anreizpolitik 2025 und die im vergangenen Jahr gezahlten Vergütungen. Vergütungsplan 2025 in Umsetzung der Vergütungspolitik; damit zusammenhängende und daraus folgende Beschlüsse.
  5. Ernennung des Aufsichtsrates für das Mandat 2025-2027, gemäß den Artikeln 32 und 33 der Satzung.
  6. Festsetzung der jährlichen Vergütung und der Sitzungsgelder für den Aufsichtsrat für das Mandat 2025-2027.

Alle detaillierten Informationen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten sind in den jeweiligen Berichten des Verwaltungsrates erläutert worden und werden innerhalb der von den geltenden Vorschriften vorgesehenen Fristen auf der Website https://www.volksbank.it und auf www.emarketstorage.com veröffentlicht.

ad 1.1) Genehmigung der Jahresabschlussrechnung 2024

Genehmigung des Jahresabschlussrechnung für das Jahr 2024 der Südtiroler Volksbank AG. Für weitere Einzelheiten wird auf die Pressemitteilung verwiesen, die am 7. Februar 2025 auf der Website https://www.volksbank.it veröffentlicht wurde.

ad 1.2) Gewinnverteilung 2024 und Modalität der Dividendenausschüttung

Den Aktionären wird vorgeschlagen, die Dividende in zwei Tranchen auszuzahlen. Anspruch auf die erste Dividendenzahlung haben Aktionäre, die am Stichtag 16. April 2025 Inhaber von Volksbank Aktien sind. Daher werden auch Aktionäre einbezogen, die die Aktien in der Versteigerung am 11. April 2025 kaufen. Im Falle eines Verkaufs der Volksbank Aktie in der Versteigerung am 11. April 2025 besteht kein Anspruch auf Zahlung, die mit Wertstellung 29. April 2025 ausgezahlt wird. Die Ausschüttung der zweiten Dividendentranche erfolgt im Oktober 2025. Der Stichtag (record date) und das Zahlungsdatum werden durch eigenen Beschluss des Verwaltungsrates festgelegt.

ad 2) Erwerb und Veräußerung eigener Aktien; diesbezügliche Beschlüsse

Der Hauptversammlung wird vorgeschlagen, vorbehaltlich der Genehmigung durch Banca d‘Italia weitere 3,5 Mio. Euro für den Fonds für den Erwerb eigener Aktien der Bank zu bewilligen, damit die beauftragte unabhängige Drittgesellschaft die Liquidität der Aktien der Bank vom 1. Oktober 2025 bis zum 30. September 2026 durch Käufe zum Marktpreis auf der Handelsplattform Vorvel weiter unterstützen kann.

ad 3) Festlegung der Anzahl der Mitglieder des Verwaltungsrates für das Mandat 2026-2028 gemäß Artikel 20 der Satzung

Den Aktionären wird vorgeschlagen, die zahlenmäßige Zusammensetzung des Verwaltungsrates für das Mandat 2026-2028, der den Jahresabschluss 2025 genehmigt, gemäß Art. 20 der Satzung bei neun Mitgliedern zu belassen.

ad 4) Bericht über die Vergütungs- und Anreizpolitik 2025 und die im vergangenen Jahr gezahlten Vergütungen. Vergütungsplan 2025 in Umsetzung der Vergütungspolitik; damit zusammenhängende und daraus folgende Beschlüsse

Der Bericht über die Vergütungs- und Anreizpolitik 2025, der die Grundsätze festlegt, die die Bank bei der Festlegung, Umsetzung und Überwachung ihrer Vergütungspraktiken, -pläne und -programme anwendet, wird der Hauptversammlung vorgelegt. Der Bericht über die Umsetzung der Vergütungspolitik im Geschäftsjahr 2024 wird der Hauptversammlung ebenfalls vorgelegt.

ad 5) und 6) Ernennung des Aufsichtsrates für das Mandat 2025-2027 gemäß den Artikeln 32 und 33 der Satzung. Festlegung der jährlichen Vergütung und der Sitzungsgelder für den Aufsichtsrat für das Mandat 2025-2027

Der aktuelle Aufsichtsrat wird sein Mandat mit der Genehmigung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2024 beenden. Daher wird der Hauptversammlung 2025 die Ernennung eines neuen Aufsichtsrates vorgeschlagen. Die Ernennung des neuen Aufsichtsrats erfolgt gemäß Artikel 32 und 33 der Satzung und in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften auf der Grundlage von Listen, die von den berechtigten Personen eingereicht werden. Besagte Personen vertreten allein oder zusammen mindestens 1 % des durch stimmberechtigte Aktien vertretenen Gesellschaftskapitals in der ordentlichen Hauptversammlung.

Zur Erleichterung der Auswahl der Kandidaten werden die Aktionäre gebeten, das auf der Website https://www.volksbank.it/de/corporate-governance/gesellschaftsdokumente veröffentlichte Dokument zu beachten, das die optimale qualitative und quantitative Zusammensetzung des Aufsichtsrats darstellt, unter Berücksichtigung der betrieblichen Merkmale und der Größe der Bank. Zudem sind auf der Website https://www.volksbank.it die „Leitfäden“ für Kandidaten und Antragsteller zur Einreichung der Liste verfügbar. Die jährliche Vergütung und die Sitzungsgelder des Aufsichtsrates für das gesamte Mandat werden ebenfalls der Hauptversammlung vorgelegt.

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Die Einberufung wird innerhalb der Fristen und auf die Art und Weise veröffentlicht, die in den geltenden Vorschriften festgelegt sind.

 

Kontakt:

Südtiroler Volksbank AG
Media Relations

Maria Santini
maria.santini@volksbank.it

Pressemitteilung, auf www.volksbank.it veröffentlicht; die italienische Version wird über den Verteiler von normierten Informationen “e-market SDIR” www.emarketstorage.com veröffentlicht.

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