Volksbank: Der Verwaltungsrat beschließt die Einberufung der Hauptversammlung 2024

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Volksbank: Der Verwaltungsrat beschließt die Einberufung der Hauptversammlung 2024

Pressemitteilung price sensitive

Veröffentlicht am 22/03/2024 um 15:16 Uhr

Volksbank gibt bekannt, dass der Verwaltungsrat mit heutigem Beschluss die ordentliche Hauptversammlung 2024 in einziger Einberufung für den 20. April 2024 in der Messe Bozen einberufen hat, um Folgendes zu beschließen
Volksbank: Der Verwaltungsrat beschließt die Einberufung der Hauptversammlung 2024

Tagesordnung:

  1. Bilanz 2023:
    1.1 Genehmigung der Jahresabschlussrechnung 2023
    1.2 Gewinnverteilung 2023 und Form der Dividendenausschüttung
  2. Erwerb und Veräußerung eigener Aktien; diesbezügliche Beschlüsse.
  3. Genehmigung zur unentgeltlichen Zuteilung eigener Aktien an Aktionäre.
  4. Festlegung der Obergrenze der Ämter, die gleichzeitig mit dem Amt der Aufsichtsräte ausgeübt werden können; damit zusammenhängende und daraus folgende Beschlüsse.
  5. Vergütungs- und Anreizpolitik 2024 und die im Jahr 2023 gezahlten Vergütungen. Vergütungsplan 2024 auf der Grundlage von Finanzinstrumenten; damit zusammenhängende und daraus folgende Beschlüsse.

Alle detaillierten Informationen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten sind in den jeweiligen Berichten des Verwaltungsrats erläutert worden und werden innerhalb der von den geltenden Vorschriften vorgesehenen Fristen auf der Website https://www.volksbank.it veröffentlicht.

ad 1.1) Genehmigung der Jahresabschlussrechnung 2023

Genehmigung des Jahresabschlussrechnung für das Jahr 2023 der Südtiroler Volksbank AG. Für weitere Einzelheiten wird auf die Pressemitteilung verwiesen, die am 9. Februar 2024 auf der Website https://www.volksbank.it veröffentlicht wurde.

ad 1.2) Gewinnverteilung 2023 und Form der Dividendenausschüttung

Verteilung des Ergebnisses des Geschäftsjahres 2023, indem den Aktionären, die am Stichtag (11. April 2024) Inhaber von Volksbank Aktien für die Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind, eine Dividende in bar in Höhe von 67 Eurocent brutto pro Aktie, entsprechend einem Gesamtbetrag von Euro 32.250.801,08 (für jede der 48.135.524 im Umlauf befindlichen Stammaktien), zugewiesen wird.
Was die Ausschüttungsmodalitäten in diesem Jahr betrifft, so wird jedem Aktionär auch die Möglichkeit geboten, die Auszahlung der Dividende durch Zuteilung von Volksbank Aktien, die sich im Bestand der Bank befinden, zu wählen, und zwar in jedem Fall im Rahmen einer maximalen Gesamtzahl von 400.000 Volksbank Aktien.

ad 2) Erwerb und Veräußerung eigener Aktien; diesbezügliche Beschlüsse

Der Hauptversammlung wird vorgeschlagen, vorbehaltlich der Genehmigung durch Banca d‘Italia weitere 3,5 Mio. Euro für den Fonds für den Erwerb eigener Aktien der Bank zu bewilligen, damit die beauftragte unabhängige Drittgesellschaft die Liquidität der Aktien der Bank vom 1. Oktober 2024 bis zum 30. September 2025 durch Käufe zum Marktpreis auf der Handelsplattform Vorvel weiter unterstützen kann.

ad 3) Genehmigung zur unentgeltlichen Zuteilung eigener Aktien an Aktionäre.

Der Hauptversammlung wird vorgeschlagen, die unentgeltliche Zuteilung von Volksbank Aktien an Aktionäre im Verhältnis 1 Gratisaktie für je 30 gehaltene Aktien zu genehmigen, jedenfalls im Rahmen der fünf Werktage vor dem Zeitpunkt der Zuteilung an Aktionäre tatsächlich im Bestand der Bank befindlichen Aktien. Die kostenlose Zuteilung der Aktien erfolgt, sofern die Hauptversammlung dies genehmigt, am Zuteilungstag, der vom Verwaltungsrat im Zeitraum zwischen September und Oktober 2024 festgelegt wird. Bei dem derzeitigen Handelswert von 8,95 Euro pro Aktie werden bei der kostenlosen Zuteilung 1,65 Millionen Aktien mit einem Gegenwert von ca. 15 Millionen Euro verteilt.

ad 4) Festlegung der Obergrenze der Ämter, die gleichzeitig mit dem Amt der Aufsichtsräte ausgeübt werden können; damit zusammenhängende und daraus folgende Beschlüsse.

Der Hauptversammlung wird ein Vorschlag zur Aktualisierung der Regeln zur Begrenzung der Anzahl der Ämter vorgelegt, die gleichzeitig mit dem Amt des Aufsichtsrats der Bank in Drittunternehmen ausgeübt werden können. Die in den jeweils geltenden Gesetzen und Verordnungen vorgesehenen Grenzen für die Häufung von Mandaten bleiben in Kraft, sofern sie stringenter sind.

ad 5) Vergütungs- und Anreizpolitik 2024 und die im Jahr 2023 gezahlten Vergütungen. Vergütungsplan 2024 auf der Grundlage von Finanzinstrumenten; damit zusammenhängende und daraus folgende Beschlüsse.

Der Bericht über die Vergütungs- und Anreizpolitik 2024, der die Grundsätze festlegt, die die Bank bei der Festlegung, Umsetzung und Überwachung ihrer Vergütungspraktiken, -pläne und -programme anwendet, wird der Hauptversammlung vorgelegt. Der Bericht über die Umsetzung der Vergütungspolitik im Geschäftsjahr 2023 wird der Hauptversammlung ebenfalls vorgelegt.

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Die Einberufung wird innerhalb der Fristen und auf die Art und Weise veröffentlicht, die in den geltenden Vorschriften festgelegt sind.

 

Kontakt:
Südtiroler Volksbank AG
Media Relations
Maria Santini
maria.santini@volksbank.it

 

Price sensitive Pressemitteilung; gemäß Art. 109 Consob Verordnung 11971/1999 (Regolamento Emittenti) und Art. 114 Legislativdekret Nr. 58/1998 (Testo Unico Finanza) auf www.volksbank.it veröffentlicht; die italienische Version wird über den Verteiler von normierten Informationen “e-market SDIR” www.emarketstorage.com veröffentlicht.

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