Polizze H

Versicherung zur Erstattung von Behandlungskosten
im Falle eines Krankenhausaufenthalts

DIE LEISTUNGEN IM ÜBERBLICK

Gesundheit absichern

Versicherung für die Rückerstattung medizinischer Kosten

Wer will schon gerne ins Krankenhaus? Ein Unfall, eine Krankheit … treffen kann es jeden von uns.
Die öffentlichen Krankenhäuser werden in der Regel nur bei dringenden Fällen aktiv – andere medizinische Eingriffe sind oft mit langen Wartezeiten verbunden. Zudem deckt die staatliche Krankenkasse nur die Grundkosten.
Gut, wenn Sie rechtzeitig vorgesorgt haben. Sowohl die Polizze H als auch die Polizze H plus der Volksbank bieten Ihnen bei Aufenthalt in einem privaten oder öffentlichen Krankenhaus zahlreiche Vorzüge, damit Sie schnell wieder auf die Beine kommen – wo auch immer sie sind!
»Polizze H« und »Polizze H plus« sind Versicherungsprodukte, die von Allianz S.p.A. angeboten werden.

DIE VERSICHERUNGSLEISTUNGEN IM DETAIL

»Polizze H« und »Polizze H Plus« Infos

WAHL ZWISCHEN SPESENRÜCKERSTATTUNG ODER TAGEGELD
BEI AUFENTHALT IN EINEM PRIVATEN ODER ÖFFENTLICHEN KRANKENHAUS – MIN. 1 NACHT

Spesenrückerstattung

  • Bis zu 50.000 €/Jahr oder
  • bis zu 150.000 €/Jahr bei großen chirurgischen Eingriffen (ab dem 70. Lebensjahr halbieren sich die Beträge)
Inklusive:
  • diagnostische Untersuchungen, auch außerhalb des Krankenhauses (einschließlich Arzthonorare) und bis zu 90 Tage vor der Einlieferung
  • ärztliche Behandlungen und Untersuchungen bis zu 90 Tage nach der Entlassung
  • Physiotherapie, Reha und Thermalkuren bis zu 2.000 €/Jahr (ausgenommen Reise- und Hotelkosten), die in den ersten 90 Tagen nach dem Krankenhausaufenthalt anfallen.

 

Die direkte Spesenrückerstattung (die Versicherungsgesellschaft verrechnet die Spesen mit der Klinik) erfolgt nur für jene Kosten, die während des Aufenthalts in einer Vertragsklinik entstehen. Die Kosten vor und nach dem Aufenthalt werden dem Versicherten erstattet.

 

Tagegeld

  • 65 € für max. 300 Tage/Jahr oder
  • 130 € für max. 300 Tage/Jahr bei großen chirurgischen Eingriffen (ab dem 70. Geburtstag halbieren sich die Beträge - für max. 300 Tage/Jahr)

Bei natürlicher Geburt bzw. Schwangerschaftsabbruch wird das Tagegeld für max. 7 Tage bezahlt.

 

DIENSTE: 21 Zusatzleistungen

z.B. Verfügbarkeit eines Notarztes rund um die Uhr und Übernahme Kosten für: ärztliche Zweitmeinung (second opinion), Übersetzung medizinischer Unterlagen, Dolmetscher im Ausland, Verlegung in ein Spezialkrankenhaus, Rückholung aus dem Ausland, Rückführung minderjähriger Kinder, Begleitperson (Familienmitglied), Betreuung bei Unfällen bei diagnostizierter Arbeitsunfähigkeit von mind. 7 Tagen (temporary inability care), Überführung Leichnam.

SELBSTBEHALT

bei Wahl Spesenrückerstattung:

  • bei Behandlung in Italien:
    0 %, min. 500 €
  • bei Behandlung im Ausland:
    0 %, min. 750 €

bei Wahl Tagegeld:

  • 1. Schadensfall pro Jahr: 1 Tag
  • ab dem 2.  Schadensfall im selben Kalenderjahr: 2 Tage 
  • bei natürlicher Geburt bzw. Schwangerschaftsabbruch: max. 7 Tage
Der Einlieferungs- und Entlassungstag zählen insgesamt als 1 Tag.

 

KARENZZEIT (WARTEZEIT)

  • bei Unfällen: keine.
  • bei neu auftretenden Krankheiten: 60 Tage
  • bei Entbindungen u. Krankheiten in Verbindung mit Schwangerschaft: 300 Tage
  • bei vorhandenen Krankheiten vor Versicherungsbeitritt: 365 Tage

 

 

zusätzliche Leistungen mit »POLIZZE H PLUS« Infos

SPESENRÜCKERSTATTUNG BEI BEHANDLUNG IN EINER TAGESKLINIK (DAY HOSPITAL)

Für chirurgische Eingriffe und onkologische Therapien 

  • bis zu 5.000 €/Jahr in Nicht-Vertragskliniken und
  • bis zu 7.500 €/Jahr in Vertragskliniken (ab dem 70. Geburtstag halbieren sich die Beträge)
Es werden ausschließlich jene Kosten erstattet, die während des Krankenhausaufenthalts entstehen  (nicht die Kosten vor und nach dem Aufenthalt)

SELBSTBEHALT

  • Behandlung in einer Vertragsklinik:
    10 %, min. 250 €
  • Behandlung in einer Nicht-Vertragsklinik:
    20 %, min. 500 €

 

KARENZZEIT (WARTEZEIT)

180 Tage

 

 

»POLIZZE H – FAMILY« oder »POLIZZE H PLUS – FAMILY« Infos

Eine Versicherungspolizze für mehrere Familienmitglieder: min. 2 und max. 7 Personen

Jede versicherte Personen genießt alle Leistungen und den vollen Deckungsbeitrag der »Polizze H« oder der »Polizze H plus« (siehe oben), d.h. eventuelle Schadensfälle werden nicht mit den Auszahlungen anderer Personen derselben Polizze kumuliert.

SELBSTBEHALT und KARENZZEIT

Für jede versicherte Person: siehe »Polizze H« oder »Polizze H plus«

 

Vertragsklinik = clinica convenzionata

Weitere Details